1Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt wird, und er wird geschlagen, dass er stirbt, so ist es ihm1 keine Blutschuld;2wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm1 eine Blutschuld. Er soll gewiss erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.3Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5Wenn Feuer ausbricht und Dornen2 erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.7Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter3 treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man4 sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter3 kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,10so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein5 Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.11Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.13Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.14Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen6.
15Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.16Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
17Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
18Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
19Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
20Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.21Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.22Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger7; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25Wenn du irgend das Oberkleid8 deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;26denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27Die Richter3 sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
28Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter9 sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.29Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
30Und heilige Männer10 sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Feld eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten.
5Wenn Feuer ausbricht und Dornen2 erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewiss erstatten, der den Brand angezündet hat.
6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – wenn der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten.7Wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter3 treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8Bei jedem Fall von Veruntreuung bezüglich eines Ochsen, eines Esels, eines Stücks Kleinvieh, eines Kleides, bezüglich alles Verlorenen, wovon man4 sagt: „Das ist es“, soll beider Sache vor die Richter3 kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgendein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,10so soll der Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein5 Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.11Doch wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12Wenn es aber zerrissen worden ist, soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.13Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh leiht, und es wird beschädigt oder stirbt – war sein Besitzer nicht dabei, soll er es gewiss erstatten.14Wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, ist es für seine Miete gekommen6.
15Und wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie sich gewiss durch eine Heiratsgabe zur Frau erkaufen.16Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld abwiegen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.
17Eine Magierin sollst du nicht leben lassen.
18Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewiss getötet werden.
19Wer Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll verbannt werden.
20Und den Fremden sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.21Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.22Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Schreien gewiss erhören;23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten, und eure Frauen sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24Wenn du meinem Volk, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger7; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen.
25Wenn du irgend das Oberkleid8 deines Nächsten zum Pfand nimmst, so sollst du es ihm zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;26denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.
27Die Richter3 sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
28Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter9 sollst du nicht zögern.
Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.29Ebenso sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du es mir geben.
30Und heilige Männer10 sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
- 1a1bD. h. dem Schläger des Diebes, o. so ist seinetwegen (d. h. des Diebes wegen).
- 2D. h. wahrsch.: eine Dornenhecke.
- 3a3b3cHebr. Elohim: Gott, o. Götter (vgl. Psalm 82,1.6; Johannes 10,34.35).
- 4O. er.
- 5D. h. des Viehs.
- 6D. h. wahrsch.: ein Schaden ist im Mietpreis inbegriffen.
- 7Eig. jemand, der gegen Zins Geld ausleiht.
- 8D.i. ein großes viereckiges Stück Stoff, das als Decke benutzt wurde (vgl. die Anm. zu Kap. 12,34).
- 9W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluss.
- 10O. Menschen.