4. Mose » Kapitel 30

Elberfelder Übersetzung

Keine Kommentare gefunden
1Und Mose sprach zu den Kindern Israel nach allem, was der HERR Mose geboten hatte.

2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: Dies ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, eine Verpflichtung1 auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: Nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun.

4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder eine Verpflichtung auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa die Ehefrau eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verpflichtet hat,8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, an dem er es hört, so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verpflichtet hat; und der HERR wird ihr vergeben.10– Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: Alles, wozu sie ihre Seele verpflichtet hat, soll für sie bestehen.

11Und wenn eine Frau2 im Haus ihres Mannes ein Gelübde getan hat oder durch einen Eid eine Verpflichtung auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt, so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.13Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an3 Gelübden und an Verpflichtungen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid der Verpflichtung, um die Seele zu kasteien4 – ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber ganz und gar schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, da er sie hörte.16Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.

17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Haus ihres Vaters.

  • 1O. Enthaltungs-Gelübde (so auch später).
  • 2W. wenn sie.
  • 3W. an ihren.
  • 4Eig. demütigen, o. beugen.