1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer heben, als Heiliges1 vom Land: die Länge 25000 Ruten lang und die Breite 100002; dies soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.2Davon sollen zum Heiligtum3 gehören 500 mal 500 Ruten im Viereck ringsum, und 50 Ellen Freiplatz dazu ringsum.3Und von diesem Maß sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.4Dies soll ein Heiliges1 vom Land sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein und ein Geheiligtes für das Heiligtum.
5Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, 20 Zellen4.
6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
7Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach5 gleichlaufend mit einem der Stammesanteile6, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.8Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen7.
9So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung weg, und übt Recht und Gerechtigkeit; hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben, spricht der Herr, HERR.10Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bat sollt ihr haben.11Das Epha und das Bat sollen gleiches8 Maß haben, so dass das Bat den zehnten Teil des Homer enthalte und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.12Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.
13Dies ist das Hebopfer, das ihr heben sollt: Ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;14und die Gebühr an Öl, vom Bat Öl: ein zehntel Bat vom Kor9, von 10 Bat, von einem Homer, denn 10 Bat sind ein Homer;15und ein Stück vom Kleinvieh, von 200, von dem bewässerten Land Israel – zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, HERR.16Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel verpflichtet sein.17Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen10 und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten11 des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung für das Haus Israel zu tun.
18So spricht der Herr, HERR: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.19Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs tun.20Und ebenso sollst du am Siebten des Monats für den tun, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung für das Haus tun.
21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.22Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern.23Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.24Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest12, soll er ebenso tun die sieben Tage bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.
5Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, 20 Zellen4.
6Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend mit dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
7Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach5 gleichlaufend mit einem der Stammesanteile6, die von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.8Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen7.
9So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut Gewalttat und Bedrückung weg, und übt Recht und Gerechtigkeit; hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben, spricht der Herr, HERR.10Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bat sollt ihr haben.11Das Epha und das Bat sollen gleiches8 Maß haben, so dass das Bat den zehnten Teil des Homer enthalte und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.12Und der Sekel soll 20 Gera sein; 20 Sekel, 25 Sekel und 15 Sekel soll euch die Mine sein.
13Dies ist das Hebopfer, das ihr heben sollt: Ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;14und die Gebühr an Öl, vom Bat Öl: ein zehntel Bat vom Kor9, von 10 Bat, von einem Homer, denn 10 Bat sind ein Homer;15und ein Stück vom Kleinvieh, von 200, von dem bewässerten Land Israel – zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, HERR.16Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel verpflichtet sein.17Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen10 und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten11 des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung für das Haus Israel zu tun.
18So spricht der Herr, HERR: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.19Und der Priester soll vom Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs tun.20Und ebenso sollst du am Siebten des Monats für den tun, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung für das Haus tun.
21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.22Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern.23Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.24Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
25Im siebten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest12, soll er ebenso tun die sieben Tage bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls.
- 1a1bO. Geheiligtes.
- 2Die Septuaginta liest: 20000.
- 3Eig. zum Heiligen.
- 4Die Septuaginta liest: … zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.
- 5D. h. eig. der Breite nach, da es die Schmalseite ist: Aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck „Länge“ stets die sich von Osten nach Westen erstreckende Seite. Siehe die Anm. zu Kap. 48,21.
- 6W. Anteile.
- 7Eig. geben.
- 8W. ein.
- 9Kor ist eine spätere Bezeichnung für Homer.
- 10Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste.
- 11Eig. zu allen bestimmten Zeiten (um Gott zu nahen).
- 12D. h. am Laubhüttenfest.