Aller Dienst in der Versammlung – Weissagung, Belehrung, Auferbauung, Ermahnung usw. – muss dem Heiligen Geist entspringen und unter seiner Leitung geschehen, wenn er zum Nutzen der Anwesenden sein soll. Daher ist es für die Versammlung von grösster Wichtigkeit, dass der Geist nicht ausgelöscht oder in seiner Wirksamkeit gehemmt werde.
Diese Behinderung der Tätigkeit des Geistes tritt dann ein, wenn der Redende nach dem Fleisch und nicht nach dem Geist dient; aber auch dann, wenn die Hörer durch Vorurteil oder Eigenwillen dem Dienst des Geistes widerstehen. In beiden Fällen werden die Versammlung als ganze, wie auch die einzelnen, aus denen sie sich zusammensetzt, der geistlichen Nahrung und Erfrischung beraubt, die im gegebenen Augenblick gerade nötig gewesen wären.
Die Anweisung in 1. Korinther 14,40 findet zweifellos eine allgemeine Anwendung auf alles, was in der Versammlung – der Behausung Gottes im Geist – getan wird. Seine «Hausordnung» ist nicht eine solche der Unordnung oder Verwirrung, sondern des Friedens und der Harmonie in allen Dingen. Sie bezieht sich besonders auf die Ausübung des mündlichen Dienstes.
Der Wunsch jedes Dieners des Herrn ist die Auferbauung der Gläubigen; sein Bestreben, ihr geistliches Wohlergehen zu fördern, ist gewiss lobenswert und verdient Anerkennung. Aber in der Versammlung, in dem Bereich, worin der Geist die Vorherrschaft und Führung haben muss, soll dieser Wunsch durchwegs dem Willen des Geistes Gottes unterworfen sein (1. Kor 12,11). Diese Unterwerfung unter das, was dem Geist wohlgefällt, ist der Weg, auf dem alle Dinge «anständig» und «in Ordnung», also Gott entsprechend getan werden können.
Der Grundsatz geziemenden Verhaltens bezieht sich in erster Linie auf die Ausübung des Dienstes in der Versammlung. Aber das 14. Kapitel des ersten Korintherbriefes zeigt, dass sich «die Ordnung» des Geistes auf alle Tätigkeiten der versammelten Gläubigen erstreckt, seien sie hörbar oder nicht. Beten, lobsingen und preisen sind besonders erwähnt, und es werden Anweisungen erteilt zur Sicherung der Einheit im Handeln, wodurch die Anwesenheit und Kontrolle des Geistes in der Versammlung gekennzeichnet sind.
Es zeigt sich immer wieder, dass jede «Ordnung» menschlichen Ursprungs in irgendeiner Form den Gottesdienst, die Gebete und den Dienst des Heiligen Geistes «auslöscht» und die Anweisungen des Geistes in 1. Kor 12 und 14 verleugnet. Nur wenn dem Grundsatz und der praktischen Verwirklichung nach dem Heiligen Geist Raum gegeben wird, so dass Er wirken kann, wie Er will, nur dann wird die «Ordnung», die dem Herrn wohlgefällig ist und einst für den Apostel ein Grund zur Freude war (Kol 2,5), vorherrschen.
Gottes Ordnung kann nie Unordnung hervorbringen (1. Kor 14,33), sowenig wie göttliche Ordnung mit der menschlichen übereinstimmt. Durch Menschen ausgearbeitete Liturgien löschen das Wirken des Geistes aus oder hindern es; besonders aber ist dies der Fall, wenn menschliche Unordnung oder Ehr- und Streitsucht die Oberhand gewinnen. Sowohl in den Versammlungen wie auch im einzelnen Gläubigen begehrt das Fleisch gegen den Geist, der Geist aber gegen das Fleisch, und diese zwei sind einander entgegengesetzt (Gal 5,17). Wenn der Geist in der Versammlung leiten kann, so wird seine «Frucht» sichtbar; wirkt aber das Fleisch, so werden dessen «Werke» offenbar (Gal 5,19-23). Überall da, wo der Geist ausgelöscht wird, sind die Zustände nicht mehr «anständig» und «in Ordnung».