Das gemeinsame Gebet

Matthäus 18,19

«Wahrlich, wiederum sage ich euch: Wenn zwei von euch auf der Erde übereinkommen werden über irgendeine Sache, welche sie auch erbitten mögen, so wird sie ihnen zuteilwerden von meinem Vater, der in den Himmeln ist» (Mt 18,19).

Die gemeinsamen Gebetsstunden sind ein besonderes Vorrecht. Auf ihnen ruht eine göttliche Verheissung, die nicht nur ein herrliches Ergebnis beschreibt, sondern zugleich ein Ansporn ist. Es gibt wohl kein «Instrument», das der Herr uns geschenkt hat, das in ähnlicher Weise mit Kraft ausgestattet ist wie das gemeinsame Gebet.

Es ist wahr, dass auch das persönliche Gebet mächtige Wirkungen hat: «Geliebte, wenn unser Herz uns nicht verurteilt, so haben wir Freimütigkeit zu Gott, und was irgend wir erbitten, empfangen wir von ihm, weil wir seine Gebote halten und das vor ihm Wohlgefällige tun» (1. Joh 3,21.22). Und doch scheint es, dass der Herr in Matthäus 18 den Umfang des Gebets noch grundsätzlicher beschreibt.

Gemeinsame Gebetsstunden sind ein Vorrecht

Wie herrlich und zugleich wichtig ist es daher, an diesen gemeinsamen Gebetsstunden einer örtlichen Versammlung teilzunehmen. Denn die genannten «zwei» müssen zusammenkommen, damit diese Verheissung wirksam werden kann. Und wenn sie etwas auf der Erde bitten, dann gerät der Himmel in Bewegung. Das hat der Herr Jesus seinen Jüngern und damit auch uns zugesagt.

Dafür ist es nötig, dass wir um «irgendeine Sache» bitten, d.h. konkrete Gebete sprechen. Auch aus anderen Bibelstellen wird deutlich, dass es in der Gebetsstunde um konkrete Danksagungen und Bitten geht (z.B. 1. Tim 2,1).

Das Spektrum der Bitten ist kaum einzugrenzen. Dabei wird der Betende berücksichtigen, dass er kein privates, sondern ein öffentliches Gebet spricht und somit Bitten nennt, die auch auf dem Herzen anderer Geschwister liegen. Wir sollen für das bitten, worüber auch die anderen informiert sind. Nicht dass sie durch unsere Gebete Neuigkeiten erfahren. Dadurch würde die Versammlung nur beunruhigt.

Das Werk des Herrn auf der Erde ist so umfangreich, dass es sicher nicht nur mit einem Gebet erschöpfend behandelt werden kann. Es gibt so viele Arbeiten sowohl im Inland – das wir in unseren Bitten nicht vergessen sollten – als auch im Ausland, die einzeln vor den Herrn und den Vater gebracht werden können.

Inständiges Gebet ist in vielen Fällen nötig

Ein besonderer Gebetsgegenstand wird sicher auch unser niedriger geistlicher Zustand – persönlich und gemeinsam – sein, den wir nicht übergehen sollten. Und wie viele Gebete gibt es, die konkret die Geschwister unserer örtlichen Versammlung betreffen! Gibt es vielleicht Unstimmigkeiten untereinander? Sind Geschwister weggegangen – aus vielleicht ganz unterschiedlichen Gründen und Motiven? Musste die Versammlung jemand von der Gemeinschaft am Tisch des Herrn ausschliessen, an dem nun kein Hirtendienst mehr getan werden kann? Es gibt wohl kaum etwas, das eine Versammlung so demütigt und zugleich so bewegt, wie solche Themen. Ob der Herr bei uns in diesen Punkten anhaltendes Ausharren findet? Dann wird Er uns auch die Weisheit schenken, diese Angelegenheiten in geeigneter Weise zu behandeln, ohne dass Einzelne beschämt oder wichtige Themen, die die örtliche Versammlung betreffen, vergessen werden.

Vielleicht gibt es am Ort jemand, der einer besonderen Prüfung ausgesetzt ist. Oder jemand sieht eine spezielle Aufgabe, Ungläubigen oder Gläubigen zu dienen. Vielleicht kommt es dabei zu besonderen Gesprächen. Wenn eine Versammlung praktische Gemeinschaft pflegt, wird sie davon wissen und solches auf dem Herzen tragen. In diesem Zusammenhang ist die an manchen Orten geübte Gewohnheit zu empfehlen, vor der gemeinsamen Gebetsstunde aktuelle Gebetsgegenstände öffentlich kurz zu nennen, damit die Brüder dafür beten können und die Geschwister im Bild sind, wenn dafür gebetet wird.

Aus 1. Timotheus 2,1.2 entnehmen wir, dass unsere Gebete alle Menschen und auch Autoritätspersonen umfassen sollen. Können wir dies nur pauschal tun? Nein, es gibt keine Person und auch keine Regierung, die von unseren Gebeten ausgeschlossen werden müsste. Beim gemeinsamen Gebet sollten wir jedoch beim namentlichen Erwähnen von Personen vorsichtig sein.

Ein Wort an die Brüder

Manchmal hört man Klagen über die Länge und Art der Gebete. Wenn auch die Schwachheit der betenden Brüder kein Grund für das Versäumen von Gebetsstunden sein darf, so wollen wir, die die Gebete der Versammlung aussprechen, uns nicht aus unserer Verantwortung stehlen. Wir müssen auf die Geschwister Rücksicht nehmen, da wir keine privaten, sondern öffentliche Gebete aussprechen. Wenn wir einmal auf den einen oder anderen Punkt angesprochen werden, sollten wir das annehmen, was andere uns vielleicht mit grossem Zittern sagen.

Schliesslich sollten wir nicht ausser Acht lassen, dass gemeinsame und öffentliche Gebete nur dann von Kraft geprägt sind, wenn unser persönliches Gebetsleben einen vergleichbaren Platz in unserem Leben einnimmt. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen persönlichem und gemeinsamem Gebet ist sicher das Normale und zeugt von einem gesunden geistlichen Zustand. Das persönliche Gebet geht dem gemeinsamen voraus und bildet seine Grundlage.

Möchten wir uns anspornen lassen, mit neuem Elan persönlich und gemeinsam zu unserem Herrn Jesus Christus und zu Gott, unserem himmlischen Vater, zu beten. Er hört und erhört unsere Gebete gern, denn Er ist ein gebender Gott. «Prüft mich doch dadurch, spricht der Herr der Heerscharen, ob ich euch nicht die Fenster des Himmels auftun und euch Segen ausgiessen werde bis zum Übermass» (Mal 3,10).