Älteste und Diener in den örtlichen Versammlungen
1. Älteste
Auf der ersten Missionsreise des Apostels Paulus mit Barnabas waren in verschiedenen Städten Versammlungen entstanden, die sie auf der Rückreise noch einmal besuchten. «Als sie ihnen aber in jeder Stadt Älteste gewählt hatten» (Apg 14,23), zogen sie weiter. Später hat der Apostel auch Titus geboten, auf Kreta in jeder Stadt Älteste anzustellen (Tit 1,5).
Nur Männer mit den in 1. Timotheus 3,1-7 und Titus 1,6-9 beschriebenen Eigenschaften, Fähigkeiten und Voraussetzungen eigneten sich für diese Aufgabe. Eine Gabe zum Predigen und öffentlichen Lehren war dazu nicht unbedingt erforderlich; war sie aber vorhanden, so half sie dazu, dass der Aufseherdienst mit grösserem Segen ausgeübt werden konnte (1. Tim 5,17).
Welches war denn ihr Dienst? – Der Älteste war ein Aufseher (Tit 1,5.7). Er sollte für die örtliche Versammlung Gottes «Sorge tragen» (1. Tim 3,5) und war «Gottes Verwalter» (Tit 1,7). Der Apostel ermahnte die Ältesten von Ephesus: «Habt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist als Aufseher gesetzt hat, die Versammlung Gottes zu hüten … Denn – aus euch selbst werden Männer aufstehen, die verkehrte Dinge reden … Darum wacht» (Apg 20,28-35).
Als solche, die «dem zuverlässigen Wort nach der Lehre» anhingen (Tit 1.9), waren die Ältesten befähigt, darauf zu achten, dass das geistliche Leben der einzelnen Gläubigen und der ganzen Versammlung gesund blieb. Sie waren wachsam gegen fremde Lehren und vermochten Widersprechende zu überführen. Sie kannten die Nöte, Schwierigkeiten und Versuchungen der Gläubigen ihres Ortes und suchten ihnen mit Weisheit und Geduld, Bestimmtheit und Sanftmut zu dienen. Sie waren «Vorbilder der Herde» (1. Pet 5,3), und ihr Leben der Gottseligkeit verlieh ihrem Rat und ihrem Handeln Gewicht.
Zweifellos besteht auch in den heutigen örtlichen Versammlungen ein Bedürfnis nach Brüdern, die diesen selbstlosen und schwierigen Dienst tun. Aber es gibt keine Apostel oder apostolische Bevollmächtigten mehr, die öffentlich Älteste bezeichnen können, und wir finden keinerlei Anweisung im Wort, dass jemand anders, auch nicht die Versammlung selbst, die Aufseher wählen soll. Wenn aber Brüder die im Wort geforderten Voraussetzungen besitzen und vom «Heiligen Geist» geleitet werden (Apg 20,28), diesen Dienst zu erfüllen, so sollen die übrigen den Dienst anerkennen, obwohl sie den Bruder nicht «Ältesten» nennen können.
2. Diener
Während die «Ältesten» für das geistliche Wohl einer Versammlung besorgt waren, befassten sich die «Diener» oder «Diakone» mit den zeitlichen und materiellen Dingen der Versammlung. Unter anderen Diensten verwalteten und verteilten sie die materiellen Gaben, die eingelegt wurden (Apg 6,1-6). Dass auch dieser Dienst wichtig ist, geht daraus hervor, dass das erste «Murren» in der Versammlung zu Jerusalem im Zusammenhang mit der Verteilung der Gaben entstand. Deshalb soll er Männern «von gutem Zeugnis, voll Heiligen Geistes und Weisheit» anvertraut werden. Sie sollen überdies die in 1. Timotheus 3,8-13 beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Göttliche Autorität
Wir haben festgestellt, dass der Herr und der Heilige Geist als Leiter und Autorität in der Mitte derer weilen, die zum Namen Jesu hin versammelt sind. Die Versammlung besitzt ausserdem das geschriebene Wort Gottes als bindende Autorität. In allen Fragen der Lehre, des Dienstes und des gemeinschaftlichen Lebens darf sie sich nur auf ein «es steht geschrieben» stützen.
Aus Matthäus 18,17-20 ersehen wir ferner, dass der Herr der Versammlung – nicht etwa den Ältesten oder einzelnen Brüdern – Autorität gegeben hat zur Ausübung der Zucht. Was sie bindet oder löst wird auch im Himmel gebunden oder gelöst sein, – Auf diesen Gegenstand werden wir im Zusammenhang mit den Fragen der Zucht näher eingehen.